Die Demokratie ist keine Frage der Zweckmäßigkeit, sondern der Sittlichkeit.  Willy Brandt
 

Das Grundgesetz schützt das Recht, Meinung frei äußern zu dürfen. Was schützt Menschen davor, es auch zu tun?

Eine Frage, die rechtlich gesehen, so nicht gestellt werden darf. Als die Väter und Mütter des Grundgesetzes Artikel 5 geschrieben haben, waren sie überzeugt, aus den Erfahrungen der zurückliegenden Zeit, mit den Grundrechten auf freie Meinungsäußerung und der freien Informationsbeschaffung alles richtig gemacht zu haben. Sie konnten in ihre richtigen Überlegungen die technischen und gesellschaftlichen Veränderungen der Zukunft nicht mit einbeziehen. Sie waren schlichtweg nicht vorherzusehen. Ich verteidige die Grundrechte des Art. 5 Grundgesetz. Allerdings ist der Gesetzgeber aufgefordert, vor dem Hintergrund der vorgenannten Veränderungen und den verfassungsrechtlichen Möglichkeiten, im Rahmen des Absatzes 2 regelnd einzugreifen. Mich bewegt das Thema sehr und ich werde dazu weiter meine Meinung kundtun, denn ich habe dazu das Recht, und es gibt niemanden, der mich davor schützt – wenn es denn nötig wäre.

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